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Buchungsbedingungen

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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Änderungen vorbehalten.
Die aktuelle Version des Gastaufnahmevertrages finden Sie unter www.kochel.de oder www.walchensee.de.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden
Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis
beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Vermieter bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer bzw. die Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der Gast zu Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen anderweitiger Vermietung auf den vereinbarten oder betriebsüblichen
Mietpreis anzurechnen. Als ersparte Aufwendungen werden 10 % des Preises für Übernachtung ohne Verpflegung bzw. Ferienwohnung/-haus zum Ansatz gebracht.
5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5. b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

7. Die Anreise ist ab 14:00 Uhr möglich.

8. Am Abreise-Tag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen.

9. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.
Es gelten die Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DeHOGA).

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